Unser Mission Statement

Das Kunsthaus Zug ist ein Ort für die kontinuierliche und fokussierte Auseinandersetzung mit bildender Kunst. Das Kunsthaus Zug vernetzt Kunstschaffende, die Region sowie die Bevölkerung miteinander und sorgt für einen gegenseitigen Austausch, sowohl im Museum wie auch im öffentlichen Raum. Dadurch ermöglicht es vielfältige Erfahrungen. Das Geschehen wird dabei sicht- und erlebbar gemacht, wodurch ein Dialog zwischen allen Beteiligten entsteht. Die Kommunikation ist ethisch, professionell und partizipativ. Die Kunstvermittlung regt ausgehend von den eigenen Sammlungen ein breites Publikum an und realisiert Ausstellungen, Veranstaltungen und langfristige, prozessorientierte Kooperationen und Projekte mit Künstler:innen und Institutionen. Das Kunsthaus Zug ist in ausgewählten Bereichen ein Wissens- und Forschungszentrum, das seine Forschungsergebnisse durch Publikationen und Veranstaltungen vermittelt. Die gezielte Sammlungstätigkeit und die Pflege der Kulturgüter erhalten die Erkenntnisse für die Zukunft. Das Kunsthaus Zug spricht als inklusives Museum ein breites und vielfältiges Publikum an. Mit Teilhabeprojekten regt es diskriminierungs- und barrierefrei zum Austausch an. Es pflegt interdisziplinäre Kollaborationen mit diversen Akteur:innen, sowie mit Institutionen aus allen Kulturbereichen. Das Kunsthaus Zug gehört zu den innovativen und profilierten Kunstmuseen der Schweiz. Es ist eine selbstkritische Institution und hat den Mut zu Experimenten. Risikobereit schlägt es neue Wege ein. Das Kunsthaus Zug setzt in der dynamischen, diversen und wirtschaftsorientierten Region Zug einen Fokus auf Kunst und Kultur. Damit leistet es einen Beitrag zur Identität von Zug als städtisches Zentrum.

Restitution Research, Statement Zuger Kunstgesellschaft zum Thema Provenienz

Als Museum trägt das Kunsthaus Zug eine gesellschaftliche Verantwortung. In diesem Zusammenhang hält das Kunsthaus Zug einen proaktiven und transparenten Umgang mit Provenienzforschung für essentiell. Als Grundlage der Provenienzforschung anerkennt das Kunsthaus Zug die Ethischen Richtlinien der Museen des Internationalen Museumsrats (ICOM)[1] sowie die Erläuterungen des Bundesamts für Kultur (BAK)[2]. Die Herkunft der Sammlungsbestände der Zuger Kunstgesellschaft wurde im Kunsthaus Zug seit jeher als Teil der Objektgeschichte dokumentiert. Dabei umfasst die Sammlung hauptsächlich Schweizer Kunst und Gegenwartskunst, wovon ein Grossteil erst nach 1945 geschaffen wurde. Sollte sich in Zukunft bei Werken des Kunsthauses ergeben, dass ein begründeter Verdacht auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegt, wird das Kunsthaus die Provenienz im Rahmen seiner Möglichkeiten vertieft abklären und die erforderlichen Massnahmen veranlassen. Das Kunsthaus Zug nimmt zudem keine Leihgaben und Schenkungen entgegen, bei welchen substantiierte Hinweise auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen.

Sammlungsvereinbarung mit Stiftung Sammlung Kamm

Die Stiftung Sammlung Kamm ist Eigentümerin einer grossen Kunstsammlung mit Werken vorwiegend aus der Epoche der Wiener Moderne und der europäischen Kunst des 19. und 20. Jahrhunderts. Gemäss ihrer Zweckbestimmung hat die Stiftung diese Werke zu erhalten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und als Leihgabe im Kunsthaus Zug zu beheimaten. Mindestens ein repräsentativer Teil der Sammlung soll dauernd im Kunsthaus Zug gezeigt werden. Vor diesem Hintergrund haben die Zuger Kunstgesellschaft und die Stiftung Sammlung Kamm im Sommer 2018 einen Dauerleihvertrag geschlossen. Gemäss diesem Vertrag kann die Zuger Kunstgesellschaft die Kunstwerke frei nutzen, ausstellen, an Dritte (andere Museen) ausleihen und für ihre sonstigen Tätigkeiten verwenden. Umgekehrt ist die Zuger Kunstgesellschaft verpflichtet, die Werke bei sich zu lagern und ihnen in gleicher Weise Sorge zu tragen, wie ihren eigenen Beständen. Der Vertrag regelt im Übrigen die Einzelheiten betreffend die Sorgfalt in der Behandlung der Werke und deren Lagerung. Dabei haftet die Zuger Kunstgesellschaft für einen fachgerechten Umgang. Allfällige Schäden sind versichert. Die Kosten für die Lagerung und für die Versicherung gehen zulasten der Zuger Kunstgesellschaft, jene für allfällige Restaurierungen zulasten der Stiftung. Ansonsten entstehen der Zuger Kunstgesellschaft keine Auslagen. Es wird insbesondere keine Leihgebühr und keine sonstige Entschädigung an die Stiftung Sammlung Kamm entrichtet. Der Vertrag enthält ferner eine Regelung, wie vorzugehen ist, falls sich bei einzelnen Werke Hinweise auf eine allenfalls belastete Provenienz ergeben sollten. In einem solchen Fall ist es Sache der Stiftung, die nötigen Abklärungen zu treffen und Anfragen zu behandeln. Beide Parteien – das Kunsthaus und die Stiftung – können die Leihe betreffend solche Werke innerhalb kurzer Frist (30 Tage) kündigen, womit das betroffene Werk an die Stiftung zurückgeht. Eine Besonderheit betrifft die Erwartung beider Seiten, dass ein repräsentativer Teil der Sammlung dauernd gezeigt werden soll. Dies ist im gegenwärtigen Zeitpunkt im Kunsthaus Zug aus Platzgründen nicht möglich, soll sich aber ändern, sobald die Erweiterung des Kunsthauses realisiert worden ist. Sollte dies nicht bis im Jahr 2030 geschehen sein, kann die Stiftung die Werke mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zurücknehmen. Der Vertrag enthält schliesslich eine Vertraulichkeitsverpflichtung, wie dies bei allen Leihverträgen im Museumsbereich üblich ist.

Jahresbericht

Der Jahresbericht erscheint zuhanden der ordentlichen Generalversammlung der Zuger Kunstgesellschaft.

Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit der Stadt Zug
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Kunsthaus Zug, Bericht der Revisoren zur Jahresrechnung 2023
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Kunsthaus Zug, Jahresbericht 2023
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Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Zug
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Leistungsvereinbarung mit der Stadt Zug
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